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Transparente und faire Preisgestaltung

Wir legen großen Wert auf eine übersichtliche und transparente Preisgestaltung.

Die Honorierung unserer Dienstleistung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Einholung einer Zweitmeinung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt und von Ihnen in der Regel privat zu entrichten sind.

 

Die Kosten für einen Zweitbefund liegen in Abhängigkeit von Aufwand und Schwierigkeit bei maximal 85,68 €. 

 

GOÄ-Analogbewertung:

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  • Ziffer 1: Beratung, auch mittels Fernsprecher

  • Ziffer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht  (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und ggf. zur Therapie)

 

PREISÜBERSICHT

Schmerzgeplagter Patient mit Bandscheibenproblem
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