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Transparente und faire Preisgestaltung

Wir legen großen Wert auf eine übersichtliche und transparente Preisgestaltung.

Die Honorierung unserer Dienstleistung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Einholung einer Zweitmeinung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt und von Ihnen in der Regel privat zu entrichten sind.

 

Die Kosten für einen Zweitbefund liegen in Abhängigkeit von Aufwand und Schwierigkeit bei maximal 137,56 € für die Erstellung des ausführlichen schriftlichen Zweitbefundes und die eingehende telefonische Befundbesprechung. 

Sollten Sie lediglich einen schriftlichen Befund wünschen (ohne telefonische Besprechung) belaufen sich die Kosten auf maximal 90,93 Euro. Hierbei ist die Art der Untersuchung sowie der Untersuchungsumfang bzw. das Untersuchungsgebiet einheitlich preislich gedeckelt. Der Vergleich mit evtl. vorliegenden Voruntersuchungen sowie die Sichtung schriftlicher Vorbefunde o.ä. ist in der Gebühr selbstverständlich bereits enthalten.​

Bitte beachten Sie, dass die in der Honorarvereinbarung und dem Behandlungsvertrag genannten GOÄ-Ziffern nur abgerechnet werden, wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde, d.h. für eine Beratung werden ohne Telefonat selbstverständlich keine Gebühren erhoben.

PREISÜBERSICHT

GOÄ-Analogbewertung:

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  • Ziffer 1: Beratung, auch mittels Fernsprecher

  • Ziffer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht  (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und ggf. zur Therapie)

Schmerzgeplagter Patient mit Bandscheibenproblem
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