
Fachärztlicher MRT-Zweitbefund
Sie wünschen eine unabhängige radiologische Zweitbefundung zu einer bereits durchgeführten MRT-Untersuchung? Münster Teleradiologie bietet Ihnen eine fachärztliche Neubewertung Ihrer vorhandenen MRT-Bilder, digital und vollständig online. Eine erneute MRT-Untersuchung ist für die Zweitbefundung nicht erforderlich.
Die Magnetresonanztomographie (MRT) ermöglicht eine detaillierte Darstellung insbesondere von Weichteilgewebe, Organen, Gelenken, Muskeln, Sehnen und Nerven. Je nach Fragestellung können unterschiedliche Körperregionen und Untersuchungsprotokolle zum Einsatz kommen, beispielsweise MRT-Untersuchungen des Kopfes, der Wirbelsäule, der Gelenke, des Bauchraums oder des Beckens. MRT-Untersuchungen können sowohl mit als auch ohne Kontrastmittel im Rahmen einer fachärztlichen Zweitbefundung beurteilt werden.
Häufige Fragen zur MRT-Zweitbefundung
Welche MRT-Untersuchungen können zweitbefundet werden?
Grundsätzlich können MRT-Untersuchungen verschiedener Körperregionen zur fachärztlichen Zweitbefundung eingereicht werden, sowohl mit als auch ohne Kontrastmittel.
Dazu gehören beispielsweise:
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MRT des Kopfes und Gehirns
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MRT der Wirbelsäule (Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule)
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MRT der Gelenke, beispielsweise Knie, Schulter, Hüfte, Sprunggelenk oder Ellenbogen
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MRT von Muskeln, Sehnen und Weichteilen
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MRT des Bauchraums (Abdomen)
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MRT des Beckens
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MRT der Prostata
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MRT-Untersuchungen mehrerer Körperregionen
Auch spezielle MRT-Untersuchungen können je nach Fragestellung im Rahmen einer Zweitbefundung beurteilt werden. Entscheidend ist, dass die vollständigen Bilddaten der Untersuchung vorliegen.
Kann ich eine MRT-Zweitmeinung einholen, obwohl der Erstbefund nicht vorliegt?
Ja. Auch wenn der schriftliche Erstbefund der durchführenden radiologischen Praxis oder des Krankenhauses noch nicht vorliegt, können wir die vorhandenen MRT-Bilddaten bereits fachärztlich beurteilen und einen eigenständigen Befund erstellen.
Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Erstellung des Erstbefunds zeitlich verzögert und Sie nicht darauf warten möchten. Für die fachärztliche Beurteilung stehen die vollständigen MRT-Bilddaten im Mittelpunkt.
Sobald der Erstbefund vorliegt, kann er bei Bedarf ergänzend zur Verfügung gestellt und bei der weiteren Einordnung berücksichtigt werden.
Was benötige ich für eine MRT-Zweitbefundung?
Für eine fachärztliche MRT-Zweitbefundung benötigen wir die vollständigen Bilddaten der MRT-Untersuchung im DICOM-Format. Nur anhand der vollständigen Original-Bilddaten ist eine fachgerechte radiologische Beurteilung möglich.
Zusätzlich müssen die erforderlichen Vertrags- und Behandlungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Diese sind Voraussetzung für die Durchführung der ärztlichen Behandlung im Rahmen der Zweitbefundung.
Weitere Unterlagen sind grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ein bereits vorliegender radiologischer Erstbefund oder weitere medizinische Unterlagen können jedoch, sofern vorhanden und für die Fragestellung relevant, ergänzend zur Verfügung gestellt werden.
Kann jede MRT-Untersuchung unabhängig vom Untersuchungsort zweitbefundet werden?
Grundsätzlich ja. Eine MRT-Untersuchung kann unabhängig davon zur fachärztlichen Zweitbefundung eingereicht werden, wo sie ursprünglich durchgeführt wurde. Entscheidend ist nicht der Untersuchungsort, sondern dass die vollständigen MRT-Bilddaten im DICOM-Format vorliegen.
Die Untersuchung kann beispielsweise in einer radiologischen Praxis, einem Krankenhaus oder einem medizinischen Zentrum durchgeführt worden sein. Die fachärztliche Zweitbefundung erfolgt unabhängig vom ursprünglichen Untersuchungsort auf Grundlage der vorhandenen Bilddaten.
Ich habe meine MRT-Bilder nur auf CD vorliegen. Kann ich Ihnen die CD zusenden?
Ja, grundsätzlich ist auch das möglich. Wenn Ihnen die CT-Untersuchung ausschließlich auf einer CD vorliegt und Sie selbst kein CD- oder DVD-Laufwerk besitzen, können Sie die CD nach vorheriger Absprache auf dem Postweg an Münster Teleradiologie senden.
Die MRT-Bilder werden anschließend ausgelesen und für die fachärztliche Zweitbefundung übernommen. Die vollständigen Bilddaten müssen dabei im DICOM-Format vorliegen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre MRT-Bilddaten übermitteln können, können Sie uns gerne vorab kontaktieren.
Können mehrere MRT-Untersuchungen miteinander verglichen werden?
Ja. Wenn mehrere MRT-Untersuchungen aus unterschiedlichen Zeitpunkten vorliegen, können diese im Rahmen der Zweitbefundung miteinander verglichen werden. Dabei können beispielsweise Veränderungen von Befunden im zeitlichen Verlauf, eine Größenentwicklung oder neu hinzugekommene beziehungsweise nicht mehr nachweisbare Veränderungen beurteilt werden.
Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten die MRT-Bilddaten der entsprechenden Untersuchungszeitpunkte vollständig vorliegen. Insbesondere auch ältere Voruntersuchungen können dabei hilfreich sein.
Wie erhalte ich den MRT-Zweitbefund?
Der schriftliche MRT-Zweitbefund wird Ihnen digital als PDF zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung erfolgt über einen geschützten digitalen Übertragungsweg, sodass Sie Ihren Befund bequem online erhalten können. Eine persönliche Abholung oder der Versand eines Befundausdrucks per Post ist daher nicht erforderlich.
Kann ich den MRT-Zweitbefund auch telefonisch besprechen?
Ja. Auf Wunsch kann der MRT-Zweitbefund im Anschluss auch in einer persönlichen fachärztlichen Befundbesprechung telefonisch erläutert werden.
In dem Gespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit, um die wesentlichen Ergebnisse des Zweitbefunds zu erläutern, Ihre Fragen zu beantworten und unklare Punkte gemeinsam zu besprechen.
