top of page
Röntgenbild der HWS

Fachärztlicher Röntgen-Zweitbefund 

Sie wünschen eine unabhängige radiologische Zweitbefundung zu einer bereits durchgeführten Röntgen-Untersuchung? Münster Teleradiologie bietet Ihnen eine fachärztliche Neubewertung Ihrer vorhandenen Röntgenbilder- digital und vollständig online. Eine erneute Röntgenuntersuchung und damit eine zusätzliche Strahlenexposition ist für die Zweitbefundung nicht erforderlich.

​

Die Röntgenuntersuchung ermöglicht eine schnelle und gezielte Beurteilung insbesondere von Knochen und Gelenken, aber auch von Lunge und Brustkorb. Je nach Fragestellung können unterschiedliche Körperregionen und spezielle Aufnahmetechniken zum Einsatz kommen. Auch Röntgenuntersuchungen aus verschiedenen Ebenen oder mit mehreren Aufnahmen können im Rahmen einer fachärztlichen Zweitbefundung beurteilt werden.​​

​

Häufige Fragen zur Röntgen-Zweitbefundung

Welche Röntgenuntersuchungen können zweitbefundet werden?

Grundsätzlich können Röntgenuntersuchungen verschiedener Körperregionen zur fachärztlichen Zweitbefundung eingereicht werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Röntgenaufnahmen des Brustkorbs (Thorax)

  • Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule

  • Röntgenaufnahmen von Knochen und Gelenken, beispielsweise Schulter, Knie, Hüfte, Fuß oder Hand

  • Röntgenaufnahmen des Beckens

  • Röntgenaufnahmen der Extremitäten

  • Röntgenuntersuchungen mit mehreren Aufnahmen und verschiedenen Projektionen

Auch Verlaufskontrollen und Röntgenaufnahmen aus unterschiedlichen Untersuchungszeitpunkten können im Rahmen einer Zweitbefundung beurteilt und miteinander verglichen werden.

Kann ich eine Röntgen-Zweitmeinung einholen, obwohl der Erstbefund nicht vorliegt?

Ja. Wenn der schriftliche Erstbefund der durchführenden radiologischen Praxis oder des Krankenhauses noch nicht vorliegt, kann die vorhandene Röntgenbildgebung bereits fachärztlich beurteilt werden.

Die vollständigen Röntgenbilder bilden dabei die Grundlage der unabhängigen radiologischen Beurteilung. Ein später vorliegender Erstbefund kann ergänzend zur Verfügung gestellt und bei der weiteren Einordnung berücksichtigt werden.

Wenn sich die Erstellung des Erstbefunds verzögert, müssen Sie daher nicht zwingend auf dessen Fertigstellung warten, um Ihre Röntgenaufnahmen fachärztlich beurteilen zu lassen.

Was benötige ich für eine Röntgen-Zweitbefundung?

Für eine fachärztliche Röntgen-Zweitbefundung benötigen wir die vollständigen Bilddaten der Röntgenuntersuchung im DICOM-Format. Nur anhand der vollständigen Original-Bilddaten ist eine fachgerechte radiologische Beurteilung möglich.

Zusätzlich müssen die erforderlichen Vertrags- und Behandlungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Diese sind Voraussetzung für die Durchführung der ärztlichen Behandlung im Rahmen der Zweitbefundung.

Weitere Unterlagen sind grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ein bereits vorliegender radiologischer Erstbefund oder weitere medizinische Unterlagen können jedoch, sofern vorhanden und für die Fragestellung relevant, ergänzend zur Verfügung gestellt werden.

Kann jede Röntgenuntersuchung unabhängig vom Untersuchungsort zweitbefundet werden?

Grundsätzlich ja. Eine Röntgenuntersuchung kann unabhängig davon zur fachärztlichen Zweitbefundung eingereicht werden, wo sie ursprünglich durchgeführt wurde. Entscheidend ist, dass die vollständigen Bilddaten in geeigneter digitaler Form vorliegen.

Die Untersuchung kann beispielsweise in einer radiologischen Praxis, einem Krankenhaus oder einem medizinischen Zentrum durchgeführt worden sein. Die fachärztliche Zweitbefundung erfolgt unabhängig vom ursprünglichen Untersuchungsort auf Grundlage der vorhandenen Bilddaten.

Ich habe meine Röntgenbilder nur auf CD vorliegen. Kann ich Ihnen die CD zusenden?

Ja, grundsätzlich ist auch das möglich. Wenn Ihnen Ihre Röntgenbilder ausschließlich auf einer CD vorliegen, können Sie die CD nach vorheriger Absprache auf dem Postweg an Münster Teleradiologie senden.

Die Bilddaten werden anschließend ausgelesen und für die fachärztliche Zweitbefundung übernommen. Voraussetzung ist, dass die vollständigen Bilddaten im DICOM-Format vorliegen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Röntgenbilder übermitteln können, kontaktieren Sie uns gerne vorab. Auf Wunsch kann die CD nach Abschluss der Zweitbefundung gegen Übernahme der anfallenden Versandkosten postalisch an Sie zurückgesendet werden.

Können mehrere Röntgenuntersuchungen miteinander verglichen werden?

Ja. Wenn mehrere Röntgenuntersuchungen aus unterschiedlichen Zeitpunkten vorliegen, können diese im Rahmen der Zweitbefundung miteinander verglichen werden. Dabei können beispielsweise Veränderungen von Befunden im zeitlichen Verlauf, eine Größenentwicklung oder neu hinzugekommene beziehungsweise nicht mehr nachweisbare Veränderungen beurteilt werden.

Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten die Bilddaten der entsprechenden Untersuchungszeitpunkte vollständig vorliegen. Auch ältere Voruntersuchungen können dabei hilfreich sein.

Wie erhalte ich den Röntgen-Zweitbefund?

Der schriftliche Röntgen-Zweitbefund wird Ihnen digital als PDF zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung erfolgt über einen geschützten digitalen Übertragungsweg, sodass Sie Ihren Befund bequem online erhalten können.

Eine persönliche Abholung oder der Versand eines Befundausdrucks per Post ist daher nicht erforderlich.

Kann ich den Röntgen-Zweitbefund auch telefonisch besprechen?

Ja. Auf Wunsch kann der Zweitbefund Ihrer Röntgenuntersuchung im Anschluss auch in einer persönlichen fachärztlichen Befundbesprechung telefonisch erläutert werden.

In dem Gespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit, um die wesentlichen Ergebnisse des Zweitbefunds zu erläutern, Ihre Fragen zu beantworten und unklare Punkte gemeinsam zu besprechen.

Sie möchten Ihre Röntgenuntersuchung unabhängig beurteilen lassen?

bottom of page