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Ausschnitt eines PET/CTs

Fachärztlicher PET/CT-Zweitbefund 

Sie wünschen eine unabhängige fachärztliche Zweitbefundung zu einer bereits durchgeführten PET/CT-Untersuchung?

Münster Teleradiologie bietet Ihnen eine fachärztliche Neubewertung Ihrer vorhandenen PET/CT-Bilddaten, digital und vollständig online. Dabei können sowohl die funktionellen Informationen der PET als auch die morphologischen Veränderungen in der CT beurteilt und im Zusammenhang betrachtet werden.

PET/CT-Untersuchungen werden insbesondere in der Tumordiagnostik, zum Nachweis von Entzündungen und bei der Verlaufskontrolle von Krebserkrankungen eingesetzt. Je nach medizinischer Fragestellung kommen unterschiedliche Radiotracer zum Einsatz, beispielsweise eine radioaktiv markierte Glukose.

Die Zweitbefundung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden PET- und CT-Bilddaten sowie der verfügbaren Auswertungen und medizinischen Unterlagen. Je nach Untersuchung können spezielle quantitative Auswertungen oder Informationen aus der ursprünglichen Untersuchung erforderlich sein, die im Rahmen einer externen Zweitbefundung nicht immer vollständig zur Verfügung stehen.

Häufige Fragen zur PET/CT-Zweitbefundung

Welche PET/CT-Untersuchungen können zweitbefundet werden?

Grundsätzlich können verschiedene PET/CT-Untersuchungen im Rahmen einer fachärztlichen Zweitbefundung beurteilt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • ¹⁸F-FDG-PET/CT, insbesondere zur Tumordiagnostik, zum Staging und zur Verlaufskontrolle

  • PSMA-PET/CT, insbesondere bei Prostatakarzinomen

  • Somatostatinrezeptor-PET/CT, beispielsweise bei neuroendokrinen Tumoren

  • Cholin-PET/CT, beispielsweise zur Tumordiagnostik bei Prostataerkrankungen

  • weitere PET/CT-Untersuchungen mit unterschiedlichen Radiotracern, sofern die erforderlichen Bilddaten und Auswertungen vorliegen

Bei der Zweitbefundung können sowohl die funktionellen Informationen der PET als auch die morphologischen Veränderungen in der CT beurteilt und miteinander korreliert werden.

Welche Beurteilung im Einzelfall möglich ist, hängt vom verwendeten Radiotracer, der Untersuchungsart sowie vom Umfang und der Qualität der vorliegenden Bilddaten und Auswertungen ab.

Kann ich eine PET/CT-Zweitmeinung einholen, obwohl der Erstbefund nicht vorliegt?

Grundsätzlich ist eine fachärztliche Zweitbeurteilung auch möglich, wenn der schriftliche Erstbefund noch nicht vorliegt. Bei einer PET/CT-Untersuchung ist es jedoch besonders sinnvoll, den Erstbefund zur Verfügung zu stellen, da dieser neben der diagnostischen Einordnung auch quantitative Angaben zur Tracer-Aufnahme, beispielsweise SUV-Werte, enthalten kann.

Eine erneute quantitative SUV-Bestimmung ist im Rahmen einer externen Zweitbefundung grundsätzlich nicht möglich. Für die Berechnung werden neben der Aktivitätskonzentration in der untersuchten Region unter anderem die applizierte Tracer-Aktivität, patientenspezifische Parameter, zeitliche Angaben zur Applikation und Bildaufnahme sowie weitere Untersuchungsparameter benötigt. Die funktionelle Beurteilung der PET im Rahmen der Zweitbefundung ist dennoch möglich. Die Tracer-Aufnahme kann anhand der vorliegenden PET-Bilder visuell und im Vergleich mit physiologischen Referenzstrukturen wie dem mediastinalen Blutpool und der Leber beurteilt werden. Zusätzlich können die morphologischen Veränderungen in der CT berücksichtigt und mit den PET-Befunden korreliert werden.

Der Erstbefund sollte daher nach Möglichkeit mit eingereicht werden. Liegt er zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vor, kann vorab geklärt werden, ob das vorhandene Bildmaterial und die verfügbaren Auswertungen für eine fachärztliche Zweitbeurteilung ausreichend sind.

Was benötige ich für eine PET/CT-Zweitbefundung?

Für eine fachärztliche PET/CT-Zweitbefundung benötigen wir die vollständigen Bilddaten der PET/CT-Untersuchung im DICOM-Format. Nur anhand der vollständigen Original-Bilddaten ist eine fachgerechte radiologische Beurteilung der Untersuchung möglich.

Zusätzlich müssen die erforderlichen Vertrags- und Behandlungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Diese sind Voraussetzung für die Durchführung der ärztlichen Behandlung im Rahmen der Zweitbefundung.

Weitere Unterlagen sind für die Zweitbefundung grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ein bereits vorliegender radiologischer Erstbefund oder weitere medizinische Unterlagen können jedoch, sofern vorhanden und für die Fragestellung relevant, ergänzend zur Verfügung gestellt werden.

Kann jede PET/CT-Untersuchung unabhängig vom Untersuchungsort zweitbefundet werden?

Grundsätzlich ja. Eine PET/CT-Untersuchung kann unabhängig davon zur Zweitbefundung eingereicht werden, wo sie ursprünglich durchgeführt wurde. Entscheidend ist nicht der Untersuchungsort, sondern dass die vollständigen PET/CT-Bilddaten im DICOM-Format vorliegen.

Die Untersuchung kann beispielsweise in einer radiologischen Praxis, einem Krankenhaus oder einem anderen medizinischen Zentrum durchgeführt worden sein. Die fachärztliche Zweitbefundung erfolgt davon unabhängig und auf Grundlage der vorhandenen Bilddaten.

Ich habe meine PET/CT-Bilder nur auf CD vorliegen. Kann ich Ihnen die CD zusenden?

Ja, grundsätzlich ist auch das möglich. Wenn Ihnen die PET/CT-Untersuchung ausschließlich auf einer CD vorliegt und Sie selbst kein CD- oder DVD-Laufwerk besitzen, können Sie die CD nach vorheriger Absprache auf dem Postweg an Münster Teleradiologie senden.

Die PET/CT-Bilder werden anschließend ausgelesen und für die fachärztliche Zweitbefundung übernommen. Die vollständigen Bilddaten müssen dabei im DICOM-Format vorliegen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre PET/CT-Bilddaten übermitteln können, können Sie uns gerne vorab kontaktieren.

Können mehrere PET/CT-Untersuchungen miteinander verglichen werden?

Ja. Wenn mehrere PET/CT-Untersuchungen aus unterschiedlichen Zeitpunkten vorliegen, können diese im Rahmen der Zweitbefundung miteinander verglichen werden. Dabei können beispielsweise Veränderungen von Befunden im zeitlichen Verlauf, eine Größenentwicklung oder neu hinzugekommene beziehungsweise nicht mehr nachweisbare Veränderungen beurteilt werden.

Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten die PET/CT-Bilddaten der entsprechenden Untersuchungszeitpunkte vollständig vorliegen. Insbesondere auch ältere Voruntersuchungen können dabei hilfreich sein.

Wie erhalte ich den PET/CT-Zweitbefund?

Der schriftliche PET/CT-Zweitbefund wird Ihnen digital als PDF zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung erfolgt über einen geschützten digitalen Übertragungsweg, sodass Sie Ihren Befund bequem online erhalten können.

Eine persönliche Abholung oder der Versand eines Befundausdrucks per Post ist daher nicht erforderlich.

Kann ich den PET/CT-Zweitbefund auch telefonisch besprechen?

Ja. Auf Wunsch kann der PET/CT-Zweitbefund im Anschluss auch in einer persönlichen fachärztlichen Befundbesprechung telefonisch erläutert werden.

In dem Gespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit, um die wesentlichen Ergebnisse des Zweitbefunds zu erläutern, Ihre Fragen zu beantworten und unklare Punkte gemeinsam zu besprechen.

Sie möchten Ihre PET/CT-Untersuchung unabhängig beurteilen lassen?

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